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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Busch-Haus Fliederbusch GmbH & Co KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

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Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Hotelaufnahmevertrag sowie für alle für den Gast

erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Der Vertrag kommt mit dem

Gast nach dessen Antrag durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die

Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

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2. Leistungen, Preise und Zahlungen

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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die

vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die

Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen

geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Überschreitet der Zeitraum zwischen

Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel

allgemein für die vereinbarte Leistung berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich

vereinbarten Preis angemessen, jedoch maximal um 10 % erhöhen. Rechnungen des Hotels

sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, bei

Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu

verlangen. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit einer unstreitigen oder

rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.

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3. Zimmerbereitstellung und -rückgabe

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Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das

Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte

Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die

bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem

Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Gast hat dem

Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am Abreisetag sind die Zimmer dem

Hotel spätestens bis 11.00 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über

den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Zimmernutzung bis 18.00 h

40 % des Listenpreises, ab 18.00 h den vollen Listenpreis des Zimmers in Rechnung stellen.

Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist.

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4. Rücktritt des Gastes

 

Der Gast kann jederzeit von dem Hotelbeherbergungsvertrag zurücktreten. Soweit die

Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rücktritt während der

vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben. Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche

nicht vereinbart ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit das

Hotel weder in Leistungsverzug ist noch dem Hotel die vereinbarte Leistung unmöglich ist.

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Das Hotel hat das Recht, eine Rücktrittspauschale nach folgender Maßgabe zu verlangen: Bei

Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Tagungsräumen oder

Arrangements, werden in Rechnung gestellt:

bis

42 Tage vor Ankunft

keine Kosten

41 bis 28 Tage vor Ankunft

40 % der gebuchten Leistungen

27 bis 15 Tage vor Ankunft

60 % der gebuchten Leistungen

14 bis 4 Tage vor Ankunft

80 % der gebuchten Leistungen

3 bis 0 Tage vor Ankunft

100 % der gebuchten Leistungen

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Wenn das Zimmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gebucht wurde, kann folgende

Rücktrittspauschale verlangt werden:

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- bei Rücktritt des Gastes bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 %

- und bei Rücktritt unter 30 Tagen vor der Veranstaltung 90 % des vereinbarten

Übernachtungspreises.

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Das Hotel hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Diese beträgt max.

die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des

Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch

anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt. Dem Gast steht das Recht

zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel kein Schaden bzw. dem Hotel geringerer

Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist.

 

 

 

5. Rücktritt des Hotels

 

Während des Zeitraums eines vereinbarten Rücktrittsrechts ist das Hotel ebenfalls zum

Rücktritt berechtigt, wenn anderweitige Anfragen nach den gebuchten Zimmern vorliegen und

der Gast auf Rückfragen des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Ansonsten ist das

Hotel insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung des Gastes den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das diese Umstände dem Herrschafts- und

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen sind;

- eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet

wird. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels ist ein Schadensersatzanspruch des Gastes

ausgeschlossen.

 

 

 

6. Haftung

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Für Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haftet

das Hotel für jede Art der Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels

auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter und sonstigen

Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt insbesondere für vertragliche Nebenpflichten,

Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung. Die

Haftung beschränkt sich auf den für das Hotel vorhersehbaren Schaden. Ebenso ist die

Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.

Soweit es sich nicht um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des

Vertragszweckes unverzichtbar sind oder die gesetzlichen Vertreter oder leitenden

Angestellten des Hotels den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die

Haftung des Hotels für jeden einzelnen Schadensfall und alle Schadensfälle aus dem

geschlossenen Hotelaufnahmevertrag nebst Nebenleistungen auf einen Betrag von max. € 2,5

Mio. für Personen- und € 50.000 für Vermögensschäden begrenzt.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.

h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu € 3.000. Für

Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) beschränkt sich die Haftung auf € 750. Geld und

Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Wert von € 25.000

versichert.

Das Hotel haftet auch nicht für Schäden, die durch das Abstellen von Fahrzeuges auf dem

Parkplatz des Hotels entstehen, auch wenn auf die Benutzung des Parkplatzes ausdrücklich

hingewiesen wird oder ein Entgeld verlangt wird. Dies gilt nicht, wenn das Hotel oder seine

Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Das gleiche gilt für

die Durchführung von Weckaufträgen oder die Weiterleitung von Nachrichten für oder im

Auftrag des Gastes.

Soweit die vorgenannten Ansprüche nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme bei dem Hotel

angemeldet werden, erlöschen diese.

 

 

 

7. Schlussbestimmungen

 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen

Bestimmung soll eine solche treten, die der gewollten am nächsten kommt.

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