Allgemeine Geschäftsbedingungen
Busch-Haus Fliederbusch GmbH & Co KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
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Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Hotelaufnahmevertrag sowie für alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Der Vertrag kommt mit dem
Gast nach dessen Antrag durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
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2. Leistungen, Preise und Zahlungen
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Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für die vereinbarte Leistung berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, jedoch maximal um 10 % erhöhen. Rechnungen des Hotels
sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.
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3. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
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Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das
Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte
Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die
bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18.00 h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem
Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Gast hat dem
Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens bis 11.00 h geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über
den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Zimmernutzung bis 18.00 h
40 % des Listenpreises, ab 18.00 h den vollen Listenpreis des Zimmers in Rechnung stellen.
Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
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4. Rücktritt des Gastes
Der Gast kann jederzeit von dem Hotelbeherbergungsvertrag zurücktreten. Soweit die
Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rücktritt während der
vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben. Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche
nicht vereinbart ist, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit das
Hotel weder in Leistungsverzug ist noch dem Hotel die vereinbarte Leistung unmöglich ist.
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Das Hotel hat das Recht, eine Rücktrittspauschale nach folgender Maßgabe zu verlangen: Bei
Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Tagungsräumen oder
Arrangements, werden in Rechnung gestellt:
bis
42 Tage vor Ankunft
keine Kosten
41 bis 28 Tage vor Ankunft
40 % der gebuchten Leistungen
27 bis 15 Tage vor Ankunft
60 % der gebuchten Leistungen
14 bis 4 Tage vor Ankunft
80 % der gebuchten Leistungen
3 bis 0 Tage vor Ankunft
100 % der gebuchten Leistungen
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Wenn das Zimmer im Zusammenhang mit einer Veranstaltung gebucht wurde, kann folgende
Rücktrittspauschale verlangt werden:
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- bei Rücktritt des Gastes bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 %
- und bei Rücktritt unter 30 Tagen vor der Veranstaltung 90 % des vereinbarten
Übernachtungspreises.
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Das Hotel hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Diese beträgt max.
die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des
Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch
anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt. Dem Gast steht das Recht
zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel kein Schaden bzw. dem Hotel geringerer
Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist.
5. Rücktritt des Hotels
Während des Zeitraums eines vereinbarten Rücktrittsrechts ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt berechtigt, wenn anderweitige Anfragen nach den gebuchten Zimmern vorliegen und
der Gast auf Rückfragen des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Ansonsten ist das
Hotel insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung des Gastes den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das diese Umstände dem Herrschafts- und
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen sind;
- eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet
wird. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels ist ein Schadensersatzanspruch des Gastes
ausgeschlossen.
6. Haftung
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Für Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haftet
das Hotel für jede Art der Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels
auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt insbesondere für vertragliche Nebenpflichten,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung. Die
Haftung beschränkt sich auf den für das Hotel vorhersehbaren Schaden. Ebenso ist die
Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
Soweit es sich nicht um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des
Vertragszweckes unverzichtbar sind oder die gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten des Hotels den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die
Haftung des Hotels für jeden einzelnen Schadensfall und alle Schadensfälle aus dem
geschlossenen Hotelaufnahmevertrag nebst Nebenleistungen auf einen Betrag von max. € 2,5
Mio. für Personen- und € 50.000 für Vermögensschäden begrenzt.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.
h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu € 3.000. Für
Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) beschränkt sich die Haftung auf € 750. Geld und
Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Wert von € 25.000
versichert.
Das Hotel haftet auch nicht für Schäden, die durch das Abstellen von Fahrzeuges auf dem
Parkplatz des Hotels entstehen, auch wenn auf die Benutzung des Parkplatzes ausdrücklich
hingewiesen wird oder ein Entgeld verlangt wird. Dies gilt nicht, wenn das Hotel oder seine
Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Das gleiche gilt für
die Durchführung von Weckaufträgen oder die Weiterleitung von Nachrichten für oder im
Auftrag des Gastes.
Soweit die vorgenannten Ansprüche nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme bei dem Hotel
angemeldet werden, erlöschen diese.
7. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung soll eine solche treten, die der gewollten am nächsten kommt.
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