Hotel Haus Fliederbusch - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer vom Gast bestellt (mündlich – telefonisch oder schriftlich) und vom Hotel reserviert ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
- Stornierungen können nur schriftlich anerkannt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen (ab der fünften Woche vor Buchungstermin) werden die jeweiligen Zimmerpreise, inkl. Frühstück und Abendessen, abzüglich 20 % Ersparnis, in Rechnung gestellt. Das Hotel ist bemüht, das/die Zimmer anderweitig zu vermieten. Soweit dieses gelingt, entfällt die Berechnung.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
- Das Hotel ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung zur anderweitigen Vermietung berechtigt, wenn das bzw. die jeweiligen Zimmer nicht am Ankunftstag bis 18.00 Uhr belegt wurde/wurden, es sei denn, dem Hotel wurde mitgeteilt, dass der betreffende Gast nach 18:00 Uhr eintrifft.
Sollte eine Weitervermietung nicht möglich sein oder der als verspätet gemeldete Gast denn noch nicht eintreffen, so wird der Zimmerpreis abzüglich 20 % ersparter Aufwendungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. - Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
- Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Gegenständen haftet das Hotel und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Gerichtsstand ist Borken.
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